Odvetniška družba FERFOLJA, LJUBIČ O.P., D.O.O. LogoONAS

Wir betrachten die Rechtsanwaltschaft nicht als einen gewöhnlichen Beruf, wofür es ausreichen würde, fachgerecht und genau zu sein und kurzfristig zu reagieren. Die Rechtsanwaltschaft ist für uns eine Bestimmung, zu deren Grundkompetenzen wir viel persönlicher Mut, Unabhängigkeit und Ehrbarkeit widmen und somit unseren eigenen Anteil zu einer noch rechtlicheren und gerechteren Gesellschaft beitragen möchten.

RECHTSGEBIETE

HANDELS-, GESELLSCHAFTS-
UND ZIVILSRECHT

Das Handels-, Gesellschafts- und Zivilrecht sind Rechtsgebiete, die man täglich begegnet und dabei in schuldrechtliche und sonstige Beziehungen eintritt.

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STRAFRECHT

Das Strafrecht stellt die Gesamtheit der Rechtsnormen und Rechtsgrundsätze dar, durch die Straftaten, Schuldfähigkeit und Strafsanktionen definiert sind.

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ARBEITSRECHT

Das Arbeitsrecht regelt das Gebiet der Beziehungen auf die, von unterschiedlichen Machtpositionen, auf einer Seite Arbeitnehmer und auf der anderen Seite Arbeitgeber, eingehen.

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FAMILIENRECHT

Das Familienrecht befasst sich mit Grundprinzipien und Regeln des persönlichen Standes einer Person ab ihrer Geburt bis zum Tod.

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VERWALTUNGS- RECHT

Das Verwaltungsrecht regelt das Rechtsgebiet bei dem gegen einen Einzelnen, der ein seiner Rechte in Anspruch nimmt, immer Staatsbehörde gegenübersteht.

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RECHT DES GEISTIGEN EIGENTUMS

Das Recht des geistigen Eigentums gewährleistet den Schutz der Rechte einzelner Personen und Wirtschaftsgesellschaften vor unberechtigter Nutzung, bzw. vor dem Missbrauch deren Modellen- und Warenzeichenpatente.

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RECHTSGEBIETE

HANDELS-, GESELLSCHAFTS- UND ZIVILSRECHT

Das Handels-, Gesellschafts- und Zivilrecht sind Rechtsgebiete, die man täglich begegnet und dabei in schuldrechtliche und sonstige Beziehungen eintritt.

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STRAFRECHT

Das Strafrecht stellt die Gesamtheit der Rechtsnormen und Rechtsgrundsätze dar, durch die Straftaten, Schuldfähigkeit und Strafsanktionen definiert sind.

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ARBEITSRECHT

Das Arbeitsrecht regelt das Gebiet der Beziehungen auf die, von unterschiedlichen Machtpositionen, auf einer Seite Arbeitnehmer und auf der anderen Seite Arbeitgeber, eingehen.

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FAMILIENRECHT

Das Familienrecht befasst sich mit Grundprinzipien und Regeln des persönlichen Standes einer Person ab ihrer Geburt bis zum Tod.

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VERWALTUNGS- RECHT

Das Verwaltungsrecht regelt das Rechtsgebiet bei dem gegen einen Einzelnen, der ein seiner Rechte in Anspruch nimmt, immer Staatsbehörde gegenübersteht.

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RECHT DES GEISTIGEN EIGENTUMS

Das Recht des geistigen Eigentums gewährleistet den Schutz der Rechte einzelner Personen und Wirtschaftsgesellschaften vor unberechtigter Nutzung, bzw. vor dem Missbrauch deren Modellen- und Warenzeichenpatente.

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